Bitte Vorsicht, wenn ihr neue Versicherungen abschließt. Es gibt bei manchen Versicherungssparten sogenannte Wartefristen.
Das bedeutet, dass erst nach dem Ablauf einer gewissen Frist, zum Beispiel drei Monaten, erst der Versicherungsschutz beginnt. Erkundige dich also immer bei deinem Versicherungsmakler, ob es Wartefristen gibt.
Beispiele:
Rechtsschutzversicherung – allgemeine Wartefrist von 3 Monaten
Krankenversicherung – 9 Monate bei Schwangerschaft, 6 Monate bei Zahntarifen
usw.
Wir verstärken unser Team ab sofort: technischer Vertriebsinnendienstmitarbeiter/Arbeitsvorbereiter (m/w/d)
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
GRUBER MECHATRONIK GmbH
Frau Birgit Seitinger
Viktor-Kaplan-Straße 14
A-8750 Judenburg
Tel. Büro: +43 3572 7415 12
E-Mail: office@gruber-mechatronik.at