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BMI: Fahrzeugbeschlagnahme nach erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung

Fahrzeugbeschlagnahme nach erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung

A9, S36; Bezirke Leoben und Murtal. – Ein 20-Jähriger ohne Führerschein wurde Samstagnachmittag von einer Verkehrsstreife angehalten, da er die erlaubte Geschwindigkeit massiv übertreten hatte. Sein Pkw wurde vorläufig beschlagnahmt.

Gegen 16:00 Uhr fiel der Pkw einer Zivilstreife der Autobahnpolizei Gleinalm auf der A9 auf, als dieser mit offensichtlich weit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Spielfeld fuhr. Die Polizeistreife nahm sofort die Verfolgung auf und konnte bereits erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen feststellen. Der Pkw fuhr auf die S36 in Richtung Scheifling auf. Dabei wurden Geschwindigkeiten von über 200 km/h gemessen. Im Bereich der Abfahrt Kraubath versuchten die Polizisten den Pkw-Lenker anzuhalten, das missachtete dieser jedoch und fuhr in Richtung Scheifling weiter. Auch diesmal beschleunigte der Lenker auf über 200 km/h, überholte andere Fahrzeuge rechts am Pannenstreifen und befuhr einen aufgrund einer Baustelle abgesperrten Fahrstreifen mit erheblicher Geschwindigkeit. Erst kurz vor der Abfahrt Knittelfeld Ost verringerte der männliche Lenker seine Geschwindigkeit und konnte von den Beamten bei der Abfahrt Knittelfeld Ost einer Kontrolle unterzogen werden. Alkoholisierung, Medikamenten- oder Suchgiftmissbrauch konnten nicht festgestellt werden. Der Lenker gab an, keinen Führerschein zu besitzen. Aus diesem Grund sei er den Beamten davongefahren. Eine Überprüfung bestätigte die Angaben des 20-Jährigen aus dem Bezirk Leoben, dass er niemals im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B war. Aufgrund der erheblichen Überschreitungen wurde von der zuständigen Behörde eine Beschlagnahme des Fahrzeuges angeordnet. Der Lenker wird angezeigt.

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