Neue ASFINAG-Textanzeigen mit einem Augenzwinkern für eine sichere Fahrt durch den Herbst.
„Ohne Licht sehen wir dich nicht“ – dieser und andere „Sicherheitstipps“ finden sich ab Montag, den 11. November, auf zahlreichen Textanzeigen über oder seitlich der Autobahn. Ziel ist es, auf sympathische Art und Weise und mitunter auch mit einem Augenzwinkern eines der wichtigsten Verkehrssicherheits-Themen ins Bewusstsein der Lenkerinnen und Lenker zu bringen. Denn vor allem im Herbst sorgen schlechte Witterungsverhältnisse mitunter dafür, dass Fahrzeuge „plötzlich“ auftauchen, weil sie schlicht gar nicht oder auch falsch beleuchtet sind. „Unsere Textanzeigen auf den Autobahnen werden so zu sympathischen Botschaftern von Verkehrssicherheitstipps, allerdings ganz ohne erhobenen Zeigefinger“, sagt Petra Mödlhammer, Leiterin der ASFINAG-Kommunikationsabteilung. Bernhard Lautner, ASFINAG-Verkehrssicherheitsexperte, ergänzt: „Der häufigste Fehler ist, dass nur das Tagfahrlicht aktiviert ist. In diesem Fall ist das Fahrzeug nämlich hinten stockfinster.“ Weitere Licht-Botschaften lauten daher: „Mit Tagfahrlicht sieht man dich hinten nicht“, oder „Nebel! Geht dir da kein Licht auf?“.
Die ASFINAG setzt seit einem Jahr auf diese neuen Textanzeigen, die durchaus zum Schmunzeln, zum Nachdenken und in Folge zu jenem Verhalten führen sollen, das eine gute Autofahrerin und einen guten Autofahrer ausmacht: nämlich verlässlich und vorhersehbar statt überraschend, konzentriert statt abgelenkt, rücksichtsvoll und defensiv statt aggressiv zu fahren.
Weitere klassische „Problemthemen“, wie zu hohe Geschwindigkeit, Ablenkung, zu geringer Abstand und Übermüdung wurden bereits mittels positiv formulierter Botschaften angewendet - von „Du bist jetzt auch ohne Telefon mobil“ über „Du fährst MIT ABSTAND am besten“ bis hin zu den Liebesbotschaften wie „Liebe hat kein Limit, Tempo schon“ oder „Jemand liebt dich, fahr vorsichtig“.
Die Textanzeigen sind aber natürlich so programmiert, dass wichtige aktuelle Informationen immer Vorrang haben. Bei Unfällen, Staus, Sperren oder auch Geisterfahrer-Warnungen sind klarerweise diese Botschaften vorgereiht.
Es betrifft Produkte mit MHD 09.2025/Charge L4393.
Grund für den vorsorglichen Rückruf ist, dass sich in einzelnen Produkten metallische Fremdkörper befinden können. Ein mögliches Gesundheitsrisiko kann nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher vom Verzehr des betroffenen Produkts abgeraten. Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer sind auf der Packungsrückseite aufgedruckt.
Artikel: Clever Selchfleischknödel
Größe: 10 Stück, 1000 G
Lieferant: Weinbergmaier GmbH
MHD: 09.2025
Charge: L4393
Betroffene Produkte, die bereits erworben wurden, können ab sofort auch ohne Kassenbon retourniert werden
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Weinbergmaier GmbH unter der Tel.-Nr. +43 (0)664/966 4676 oder per Mail an kundenservice@weinbergmaier.at.
Von 04. bis 15. November 2024 trainieren die Eurofighter-Piloten des Bundesheeres Abfangmanöver im Überschallbereich. Pro Tag sind jeweils zwei Überschallflüge zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr geplant.
„Dieses Training ist für unsere Luftstreitkräfte unverzichtbar. Der schreckliche Krieg in der Ukraine hat uns mit Nachdruck vor Augen geführt, wie wichtig ein verlässlicher Schutz aus der Luft für einen souveränen Staat ist. Das muss laufend geübt werden und dies auch im Überschallbereich“, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.
Unverzichtbar für eine funktionierende Luftraumüberwachung
Das Fliegen mit Überschall stellt einen unverzichtbaren Teil des Trainings und der Ausbildung unserer Piloten dar und ist für eine funktionierende österreichische Luftraumüberwachung unumgänglich. Ein sicherer Flugbetrieb ist auch bei Einsätzen im Überschallbereich zu gewährleisten und die Flugsicherheit hat auch hier höchste Priorität. Die Piloten trainieren dies unter realen körperlichen Belastungen, welche im Simulator nicht dargestellt werden können. Die enge und äußerst zeitkritische Koordinierung zwischen Militärpiloten, Radarleitoffizieren und der militärischen sowie zivilen Flugsicherung ist ebenso wesentlicher Zweck des Trainings.
Geflogen wird beinahe über dem gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme von Ballungsräumen sowie den Bundesländern Tirol und Vorarlberg. Die Fluggebiete werden in Zusammenarbeit mit der zivilen Flugsicherung festgelegt. Um den Geräuschpegel möglichst gering zu halten, wird in großen Höhen geflogen.
Maßnahmen zur Reduzierung der Schallausbreitung
Zur Reduzierung der bodennahen Schallausbreitung werden seitens des Bundesheeres folgende Maßnahmen getroffen:
Die Beschleunigungsphasen der Eurofighter werden so kurz wie möglich gehalten.
Die Schallverteilung wird laufend dokumentiert, um eine mehrfache Beschallung gleicher Räume auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Ballungsräume um die Landeshauptstädte und die Bundeshauptstadt werden für Überschallflüge ausgespart. Flüge im Unterschallbereich können über diesen Gebieten jedoch jederzeit erfolgen.
Im Zeitraum zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr sowie am Wochenende bzw. an Feiertagen erfolgen keine Trainingsflüge mit Überschallgeschwindigkeit.
Die Flüge werden über 12.500 Meter Höhe absolviert, um einen auftretenden Überschallknall am Boden zu minimieren.
Überschallgeschwindigkeit
Die Überschallgeschwindigkeit beginnt bei ca. 1.200 km/h. Nähert sich ein Eurofighter dieser Geschwindigkeit, kommt es zu Stoßwellen am Flugzeug. Diese Stoßwellen können am Boden als Überschallknall wahrgenommen werden. Die Lautstärke des Überschallknalles ist unter anderem abhängig von der Flughöhe, der Geländestruktur und der Wetterlage.
Eine 17-jährige PKW-Lenkerin kollidierte Samstagnachmittag in einem Kreuzungsbereich mit einem PKW, gelenkt von einem 20-Jährigen. Beide Fahrzeuglenker, sowie die Beifahrerin (17) des 20-Jährigen wurden dabei verletzt.
Der 20-Jährige aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag fuhr gegen 15:00 Uhr mit seiner 17-jährigen Beifahrerin auf der B20 in Fahrtrichtung Autobahn. Laut derzeitigem Erkenntnisstand dürfte die 17-jährige PKW-Lenkerin, welche zunächst bei einem Kreuzungsbereich der B20 aufgrund eines Stopp-Schildes angehalten haben dürfte, in die B20 eingebogen sein. Der 20-Jährige nahm laut eigenen Angaben den PKW der 17-Jährigen, ebenso aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, zwar wahr, konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig abbremsen, weshalb es zu einer Kollision kam.
Bei dem Unfall dürfte sich die 17-jährige PKW-Lenkerin schwer und die beiden anderen Beteiligten leicht verletzt haben. Die 17-Jährige wurde mit dem Rettungshubschrauber in das LKH Graz gebracht. Die B20 wurde kurzfristig gesperrt.
Vignettenpreise werden 2025 um 7,7 Prozent an den Verbraucherpreisindex angepasst
Die neue Klebevignette für das kommende Jahr wird in der Farbe Seegrün erhältlich sein. Die neue Vignette wird wie immer rechtzeitig in den letzten Novembertagen bei rund 6.000 ASFINAG-Vignetten-Vertriebspartnerinnen und -partnern im In- und Ausland erhältlich sein und ist ab 1. Dezember 2024 gültig. Seegrün wird somit die Farbe Sonnengelb spätestens mit 31. Jänner 2025 endgültig ablösen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife in diesem Jahr, nachdem es im Vorjahr keine Veränderung beim Preis gab, wieder an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst und für 2025 um 7,7 Prozent angehoben. Somit wird die Pkw-Jahres-Vignette im kommenden Jahr 103,80 Euro kosten.
„Die Auswahl der Farbe ist bedeutend, weil wir dadurch besser und optimaler die Klebevignette kontrollieren können – zum Vorteil für unsere Kundinnen und Kunden. Unterscheidbarkeit zum Vorjahr und Signalwirkung sind wichtige Gründe für die jeweilige Wahl der Farbe – deswegen gewährleisten wir mit Seegrün eine klare Differenzierung zur Vorjahresfarbe Sonnengelb“, bestätigt ASFINAG-Geschäftsführerin Claudia Eder.
Auf www.asfinag.at gibt es übrigens wertvolle Tipps rund um das korrekte Kleben und Ablösen der Vignetten.
Die ASFINAG ist ein zu 100 Prozent nutzerfinanziertes Unternehmen. Wie alle Mauteinnahmen werden auch die Erlöse aus dem Vignettenverkauf wieder in Betrieb, Bau, Erhaltung und Verkehrssicherheit im 2.265 Kilometer umfassenden österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetz investiert. Die Jahresvignette gilt wie gewohnt 14 Monate - vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres. Somit hat eine Jahresvignette eine Gültigkeit von 14 Monaten.
Coca-Cola HBC Austria ruft 0,5-Liter-PET-Limonadenprodukte der Marken Coca-Cola, Fanta, Sprite und MezzoMix mit MHD zwischen 04.02.2025 und 12.04.2025 zurück.
Produkte: Coca-Cola (Coca-Cola, Coca-Cola Zero, Coca-Cola Zero Lemon, Coca-Cola Zero Zucker Zero Koffein, Coca-Cola Light), Fanta (Fanta Orange, Fanta Orange Zero, Fanta Lemon Zero, Fanta Exotic Zero), Sprite (Sprite, Sprite Zero) und MezzoMix.
Mindesthaltbarkeitsdatum: zwischen 04.02.2025 und 12.04.2025 und mit der Codierung “WP” unterhalb des aufgedruckten Datums. Dies ist auf dem Flaschenrücken oberhalb des Etiketts zu finden.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einer sehr begrenzten Anzahl von 0,5l-PET-Flaschen aufgrund eines technischen Fehlers in der Produktion kleine Metallstücke befinden könnten.
Konsumenten können ein solches Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in den Verkaufsstellen des Österreichischen Lebensmittel-Einzelhandels zurückgeben.
Salmonellen und Insektenvernichtungsmittel in Lebensmittel gefunden.
Spar: SPAR Natur*pur Bio-Cremespinat 450 g
BILLA, BILLA PLUS, BIPA, PENNY, ADEG: Biopont Millet Balls Cheese and Onion - Organic 75g
Nutrigold Royal Quinoa 500 g
SPAR Natur*pur Bio-Cremespinat 450 g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 11/2025 (Chargennummern 91L4150 und 91L4151) Es wurde eine Verunreinigung mit Salmonellen festgestellt. Aus diesem Grund ruft SPAR alle genannten Produkte mit dem obigen Mindesthaltbarkeitsdatum zurück. Die betroffene Ware mit dem jeweiligen MHD 11/2025 (Chargennummern 91L4150 und 91L4151) wurde bereits aus dem Verkehr genommen. Kundinnen und Kunden werden aufgefordert den „SPAR Natur*pur Bio-Cremespinat 450g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 11/2025 (Chargennummern 91L4150 und 91L4151) nicht zu konsumieren.
Biopont Millet Balls Cheese and Onion - Organic 75g mit MHD: 22.01.2025, 27.02.2025 & 17.03.2025 und den Losnummern L241852, L242080 & L242357 veranlasst. Aufgrund des Vorhandenseins von Salmonellen kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine potenzielle Gesundheitsgefährdung besteht. Daher wird vom Verzehr des Produkts mit den genannten MHD/Chargen abgeraten.
Nutrigold Royal Quinoa 500 g mit MHD 30.04.2029/Losnummer PC008081-07 Aufgrund des Vorhandenseins erhöhter Insektizidrückstände kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine potenzielle Gesundheitsgefährdung besteht. Daher wird vom Verzehr des Produkts mit der genannten MHD/Charge abgeraten.
Der Warenbestand der betroffenen Produkte wurde aus dem Verkauf genommen.
Alle Kunden, die besagte Produkte gekauft haben, können diese selbstverständlich im nächstgelegenen Kaufhaus zurückgeben. Den Kaufpreis bekommen Kunden auch ohne Kassabon rückerstattet.
Am Montag wurden die Feuerwehr St.Marein/Mzt und Mürzhofen um 11:57 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf die S6 Semmering Schnellstraße alarmiert.
Ersten Informationen zufolge kam es auf der Richtungsfahrbahn Klagenfurt, Höhe Abfahrt St.Marein/Mzt zu einem Fahrzeugüberschlag, wobei sich eine Person verletzt hat.
Beim Eintreffen der Feuerwehr am Einsatzort wurde ein Kleintransporter auf dem Dach liegend vorgefunden, der dazugehörige Anhänger lag samt Ladung auf der Seite und der verletzte Lenker wurde bereits vom Roten Kreuz mit Verletzungen unbestimmten Grades ins LKH Bruck abtransportiert.
Aufgabe der Feuerwehr war es die Unfallstelle abzusichern, einen Brandschutz aufzubauen, Betriebsmittel zu binden, die Fahrbahn grob von den Fahrzeugteilen zu reinigen und das Abschleppunternehmen bei der Bergung des Transporters sowie des Anhängers zu unterstützen.
Der Unfallwagen wurde von einem Abschleppunternehmen entfernt und die Fahrbahn von der Kehrmaschine der ASFINAG gereinigt.
Während der Aufräumarbeiten war die S6 Semmering Schnellstraße in beiden Richtungen nur erschwert über die Abfahrt bzw. Auffahrt passierbar.
Freitagvormittag kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem schwer verletzten Kleinkind.
Gegen 11:00 Uhr befuhr ein 62-Jähriger aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag die B20 in Richtung Mitterbach, als plötzlich ein vierjähriges Kind vor seinem Pkw auf die Fahrbahn rannte. Dem Mann war es nicht mehr möglich, seinen Pkw rechtzeitig zu bremsen und er erfasste das Kleinkind frontal.
Beherztes Eingreifen von Ersthelfern
Zeugen des Unfalls verständigten umgehend die Rettung und starteten mit der Reanimation des, zu diesem Zeitpunkt leblosen, vierjährigen Jungen. Beim Eintreffen der Rettung war das Kind wieder bei Bewusstsein und der Notarzt konnte die weitere Versorgung vornehmen. Das schwerverletze Kleinkind wurde vom Rettungshubschrauber C15 in die Kinderklinik Linz geflogen.
Die 63-jährige Großmutter des Buben erlitt einen Schock und wird durch das KIT-Team betreut. Beim Fahrzeuglenker konnte keine Beeinträchtigung festgestellt werden.
Einen Großeinsatz hat Dienstagabend der Brand in einer Recyclingfirma in Einöd bei Bruck an der Mur ausgelöst. Rund hundert Kräfte der Feuerwehr standen im Einsatz. Verletzt wurde niemand.
Laut Feuerwehr brach der Brand gegen 18.30 Uhr aus, betroffen war eine Lagerhalle am Gelände einer Recyclingfirma in Einöd, in der Müll gelagert war. Die Rauchschwaden waren weithin sichtbar, und das Feuer breitet sich rasch aus. Die Bevölkerung im Umfeld der Firma wurde daher dazu aufgefordert, die Fenster geschlossen zu halten.
Insgesamt standen neun Feuerwehren mit rund 100 Kräften im Einsatz. Der Brand konnte rasch unter Kontrolle gebracht werden. Verletzt wurde niemand. Ursache und Schadenshöhe stehen noch nicht fest.
Samstagvormittag ging bei der Landespolizeidirektion Steiermark eine E-Mail mit einer Drohung über eine Explosion am Bahnhof in Leoben ein. Nach einer vorrübergehenden Sperre konnte Entwarnung gegeben werden. Die Ermittlungen zum Absender der E-Mail laufen.
Am späten Sonntagvormittag ging bei der Landespolizeidirektion Steiermark ein E-Mail ein, in der eine Explosion am Bahnhof Leoben angekündigt wurde. Daraufhin wurde der Bahnhof evakuiert und der Zugverkehr vorübergehend eingestellt. Bei einer anschließenden Durchsuchung des Areals durch Spezialkräfte der Polizei konnten keine gefährlichen Gegenstände gefunden werden.
Gegen 15.30 Uhr konnte schließlich Entwarnung gegeben werden – der Zugverkehr wurde wieder uneingeschränkt aufgenommen.
Die Ermittlungen zur Identität des Absenders sind im Gange.
Versuni ruft die Akkupacks der Philips 2000 und Philips 3000 Serien kabelloser Staubsauger zurück, da eine Schwachstelle um Zusammenhang mit dem Akkusatz festgestellt wurde, die dazu führen kann, dass sich dieser überhitzt und möglicherweise entflammt, nachdem das Produkt einem starken Aufprall ausgesetzt war, z. B. einem schweren Sturz oder mehreren, kleineren Stürzen.
Betroffene Konsumenten, die den kabellosen Akku-Staubsauger der Philips 2000 oder 3000 Series erworben haben, erhalten an dieser Stelle die Anweisungen zum kostenlosen Austausch des Akkusatzes.
Sie finden ihre Modellnummer auf dem Typenschild an der Unterseite Ihres Handteils (siehe Abbildung oben).
Um dies herauszufinden, geben Sie bitte die Seriennummer Ihres Akkus ein. Sie finden diese Nummer auf dem Typenschild in der unteren rechten Ecke Ihres Akkus.
Eine 58-Jährige aus dem Bezirk Leibnitz wird seit dem 23. August 2024 vermisst. Nun wird aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses nach der Dame öffentlich gefahndet.
Die 58-jährige Anita S. fuhr am Freitag, 23. August 2024, gegen 15:30 Uhr mit ihrem eigenen PKW der Marke Fiat Punto (grau) mit dem Kennzeichen LB-813FC von Empersdorf nach Hausmannstätten. In Hausmannstätten besuchte sie die dortige Raiffeisenbank und wurde von den Kameras der Bankfiliale aufgezeichnet. Nach diesem Bankaufenthalt verliert sich die Spur nach der Vermissten, welche die Bank wieder verließ und mit ihrem PKW wegfuhr.
Aufgrund dessen, dass umfangreiche polizeiliche Ermittlungen zum Aufenthaltsort der vermissten Frau bisher ohne Erfolg blieben und ein Unfallgeschehen nicht ausgeschlossen werden kann, wurde seitens des Abwesenheitskurators des Bezirksgerichtes Leibnitz eine öffentliche Fahndung nach der Abgängigen angeordnet.
Zeugen mit sachdienlichen Hinweisen zum Aufenthaltsort der abgängigen 58-Jährigen werden ersucht, sich bei der Polizei zu melden. Auch Hinweise zu möglichen Sichtungen nach dem angeführten Bankbesuch sind erbeten.
Hinweise an: LKA Steiermark, 059133/60-3333
Hofer und sein Lieferant Sorger Wurst- und Schinkenspezialität GmbH rufen den Artikel „Frauentaler Landjäger 200 g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19.11.2024 und der Charge SOR4764247 aufgrund einer Kontamination mit EHEC (enterohämorrhagische E.coli) zurück.
Es wird vom Verzehr dringend abgeraten.
Das Produkt war in Tirol, Vorarlberg, Salzburg, Kärnten, Steiermark und Südburgenland in den Hofer-Filialen erhältlich. Der Verkauf des Produktes wurde sofort gestoppt.
Das Produkt kann in allen Hofer-Filialen zurückgegeben werden. Den Kaufpreis bekommen Kunden auch ohne Kaufbeleg rückerstattet.
Für Rückfragen wurde von Hofer eine Hotline eingerichtet, die unter folgender Telefonnummer erreichbar ist: +43 5 70 30 355 00 (Mo-Fr 07:30-19:00 Uhr / Sa 07:30-17:00 Uhr)
Bei einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Klein-Lkw Montagfrüh wurden insgesamt vier Personen verletzt.
Gegen 06:20 Uhr war ein 17-jähriger Pkw-Lenker aus dem Bezirk Amstetten (NÖ) und eine gleichaltrige Beifahrerin aus dem Bezirk Scheibbs (NÖ) auf der B20 von Gußwerk kommend in Fahrtrichtung Bruck an der Mur unterwegs. Aus unbekannter Ursache geriet er auf die Gegenfahrbahn und prallte frontal gegen einen entgegenkommenden Klein-Lkw, gelenkt von einem 52-Jährigen aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag. Einsatzkräfte der Feuerwehren Gollrad und Mariazell befreiten den schwer verletzten 17-Jährigen aus dem total beschädigten Pkw. Er wurde nach der Erstversorgung vom Rettungshubschrauber Christophorus 3 ins LKH Wiener Neustadt geflogen.
Der 52-Jährige, sein 25-jähriger Beifahrer sowie die 17-Jährige wurden mit leichten Verletzungen ins LKH Bruck an der Mur eingeliefert.
Die B20 war an der Unfallörtlichkeit von 06:20 bis 07:30 Uhr gesperrt.
Der jährliche Sirenenprobealarm hat in der Steiermark wieder bestens funktioniert. Von ca. 1.300 sind "nur" 22 Sirenen ausgefallen. Auch das neue Handy-Warnsystem "AT-Alert" lieferte ein tolles Ergebnis. „Katwarn“ wird eingestellt.
Erstmals wurde das neue Handy-Warnsystem AT-Alert getestet. Der Dienst soll im Katastrophenfall warnen. Auf den Bildschirmen der Mobiltelefone erschien eine Textmeldung und es ertönte ein akustisches Warnsignal.
"Es gibt aber Rückmeldungen", bestätigt der Leiter der Katastrophenschutzabteilung Steiermark, Harald Eitner: „Die Bergrettung hat 1.900 Bergretter in der Steiermark zur Verfügung gestellt und von denen haben wir Rückmeldungen abgefragt. Das Ergebnis ist noch besser als bei den Sirenen: Von den 1.900 sind die negativen Rückmeldungen im einstelligen Bereich, also weniger als zehn. Damit sind wir bei über 99 Prozent, die diese AT-Alert-Warnung empfangen haben. Natürlich können wir nicht die gesamte steirische Bevölkerung befragen, aber ich denke, dass das Sample von 1.900 durchaus repräsentativ ist. “ AT-Alert habe sich während der Unwetterereignisse Mitte September bereits bewährt. 15 Warnungen wurden von den stark betroffenen Bundesländern Steiermark, Burgenland und Niederösterreich versandt. Mit der Inbetriebnahme des neuen Systems wird das alte Warnsystem „Katwarn“ mit der zugehörigen App eingestellt.
Künftig soll die Handywarnung fixer Bestandteil des Alarmsystems sein. „Wir können also sehr kleine regionale Aussendungen durchführen, auch wirklich gezielt Menschen, die in Gefahr sind, dort warnen oder alarmieren“, schilderte der Leiter der steirischen Landeswarnzentrale, Günther Hohenberger.
Ein typisches Szenario sei etwa der Austritt einer Schadstoffwolke, wo Menschen rasch Fenster und Türen schließen müssen, aber auch klassische Naturgefahren wie etwa Hochwasser oder Sturm.
Neben der Auslösung der Sirenen wird am Samstag erstmals österreichweit das Katastrophen-Warnsystem „AT-Alert“ probeweise ausgelöst.
Am Samstag wird wieder ein bundesweiter Zivilschutz-Probealarm durchgeführt. Zwischen 12 Uhr und 12.45 Uhr werden nach dem Signal „Sirenenprobe“ die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich ausgestrahlt werden. Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen und ihrer Bedeutung vertraut gemacht werden.
Der AT-Alert-Probedurchgang wird am Samstag zweifach auf den Mobiltelefonen durchgeführt. Es erscheint eine Textmeldung auf dem Bildschirm: „Achtung Test - Österreichweite Testauslösung der Zivilschutzsignale über Sirenen und Testauslösungen von AT-Alert.“ Das Handy wird zudem ein lautes akustisches Signal als Warnton abgeben.
Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Warn- und Alarmsystem, das vom Innenministerium gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen betrieben wird. Damit hat Österreich als eines von wenigen Ländern eine flächendeckende Sirenenwarnung. Die Auslösung der Signale kann je nach Gefahrensituation zentral von der Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Koordinationscenter des Innenministeriums, von den Landeswarnzentralen der einzelnen Bundesländer oder den Bezirkswarnzentralen erfolgen.
Die Bedeutung der Signale:
> Sirenenprobe: 15 Sekunden
> Warnung: 3 Minuten gleichbleibender Dauerton – herannahende Gefahr!
Radio-, TV-Gerät bzw. Internet einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten.
> Alarm: 1 Minute auf- und abschwellender Heulton – Gefahr!
Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio, Fernsehen bzw. im Internet durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.
> Entwarnung: 1 Minute gleichbleibender Dauerton – Ende der Gefahr!
Weitere Hinweise über Radio, Fernsehen bzw. Internet beachten.
Gebäude und alle Mautkabinen wurden neu errichtet. Holz als dominierender, nachhaltiger Baustoff. Moderne Kabinen mit neuer Technik. Gebäude werden mit erneuerbarer Energie (Luft-Wärme-Pumpe beziehungsweise Biomasse) geheizt sowie gekühlt. Photovoltaik versorgt Anlagen sowie E-Ladestationen mit grünem Strom. Neuerrichtung bei Bosrucktunnel startet im Anschluss
Seit 1978 ist die Mautstellen beim Gleinalmtunnel die Anlaufstelle für täglich bis zu 40.000 Menschen, die zur Arbeit oder in den Urlaub sowie wieder nach Hause fahren. Nach so vielen Jahren war aber nicht nur die Technik, sondern auch die Infrastruktur selbst veraltet und musste erneuert werden. Seit Februar 2023 wurde diese erste der beiden steirischen Mautstellen von Grund auf neu errichtet und ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie der ASFINAG auch zu einem Vorzeigeprojekt in Sachen nachhaltiges Bauen. Basis für das neue, moderne Design war ein Architektenwettbewerb, der Schritt für Schritt den Mautstellen in Österreich zu einem neuen und einheitlichen Erscheinungsbild verhelfen wird. Doch klarerweise wurde nicht nur auf die Optik Wert gelegt: Die Mautstelle Gleinalm – und im Anschluss jene beim Bosrucktunnel – ist für die Mitarbeitenden ab sofort ein modernes, angenehmes Arbeitsumfeld, die technischen Anlagen sind auf den neuesten Stand der Technik gebracht und für die Kundinnen und Kunden bringt der Neubau ein deutlich besseres Service. Unter anderem konnten die Fahrspuren noch einmal verbreitert werden, und zwar von 3,20 auf nunmehr 3,50 Meter. Der wesentlichste Baustoff ist zudem Holz, Photovoltaik versorgt den Standort Gleinalm mit grünem Strom, Heizung und Kühlung laufen über eine Luft-Wärme-Pumpe.
Die beiden Mautstellen Gleinalm und Bosruck sind genauso lange in Betrieb wie die beiden Tunnel Gleinalm und Bosruck. Während die Tunnel eine zweite Röhre bekamen und die alten vor wenigen Jahren generalsaniert wurden, blieben die Mautstellen seit 1978 sowie 1983 zum größten Teil unverändert. Sowohl die Gebäude selbst als auch die eingebaute Technik entsprachen weder dem Stand der Technik noch dem Anspruch der ASFINAG in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Ein Neubau, bei dem auch ein österreichweit einheitliches Design umgesetzt werden kann, war daher die optimale und auch günstigere Lösung als umständliche Sanierungen, die keine zufriedenstellende Lösung für die kommenden Jahrzehnte gebracht hätten. Einzige Ausnahme ist das bestehende Bürogebäude Bosruck, in dem auch die Autobahnmeisterei untergebracht ist. Dieses Gebäude wird ab dem Frühjahr 2025 teilweise saniert und aufgestockt.
Den Startschuss für das österreichweite Projekt setzte die ASFINAG bei der Mautstelle Gleinalm im Februar 2023. Neben dem alten Gebäude wurde ein Containerdorf errichtet, in das alle Büroarbeitsplätze für die Dauer der Bauarbeiten übersiedelten, um das alte abreißen und ein neues, modernes und energieeffizientes Verwaltungsgebäude aus Holz errichten zu können. Vor die bestehenden Abfertigungsspuren und Mautkabinen wurde in zwei Phasen eine Stahlkonstruktion als provisorische Mautspange – so werden alle Abfertigungsspuren mit den Mautkabinen bezeichnet - gebaut. Auch während der Bauarbeiten war dadurch die Mautabfertigung immer möglich. Die alten Mautkabinen und der unterirdische Gang, der diese Mautkabinen verband, wurden abgerissen, die neuen Kabinen sind jetzt oberirdisch über einen Gang verbunden.
Zahlen, Daten, Fakten
Die beiden Mautstellen auf der A 9 sind vor allem im Sommer Hotspots in Sachen Kundenkontakt. Der bisherige Spitzenwert wurde im vergangenen Sommer im August 2024 bei der MotoGP registriert, als 40.400 Fahrzeuge die Mautstelle Gleinalm passierten. Der Spitzenwert bei der grünen Durchfahrtsspur war 1261 Fahrzeuge pro Stunde in Fahrtrichtung Süden (Gründonnerstag 2022). Die Notwendigkeit dieser Durchfahrtsspuren wird besonders deutlich, wenn man die maximale Abfertigungskapazität der normalen Mautspuren betrachtet, bei denen etwa 100 Fahrzeuge pro Stunde passieren können.
Im Jahr 2022 passierten 7,55 Millionen Fahrzeuge die Mautstelle Gleinalm und etwa 5,4 Millionen jene beim Bosrucktunnel. 2019 waren es 7,16 Millionen bei Gleinalm und ebenfalls 5,4 Millionen bei Bosruck.
Durch die beiden Mautstellen ist die ASFINAG auch eine wesentliche Arbeitgeberin in diesen Regionen. Insgesamt sind 25 Personen dauerhaft beschäftigt, der Großteil davon in unterschiedlichsten Teilzeitvarianten. Zusätzlich bietet die ASFINAG Jobs für bis zu 22 Saison- und Ferialarbeitskräfte.
So geht es nun weiter
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen ihre neuen Arbeitsplätze ab dem 1. Oktober. Bis zum 9. Oktober erfolgt noch ein Doppelbetrieb bei der provisorischen Mautspange, ab dem 10. Oktober wird diese aber abgetragen und wandert nach Norden zum Bosrucktunnel, wo sie noch einmal verwendet werden kann. Die Vorarbeiten beim Bosruck laufen ab sofort bis Februar 2025, dann ist das Provisorium einsatzbereit und die vorhandenen Abfertigungsspuren und Mautkabinen werden abgetragen und neu errichtet. Das Gebäude der Mautstelle Bosruck wird in Folge teilweise saniert und aufgestockt, wobei ebenfalls vor allem Holz als Baustoff eingesetzt wird. Die Gesamtfertigstellung ist im Sommer 2026. Bei der Mautstelle Gleinalm laufen noch Fertigstellungsarbeiten bis Jahresende, die aber den Betrieb nicht mehr beeinträchtigen.
Laut Wirkungsmessung nutzen jetzt weniger Personen während der Fahrt das Handy
Wie gefährlich Ablenkung und Unaufmerksamkeit ist, sieht man an der Unfallstatistik: Im Jahr 2023 waren auf diese Ursache 569 Unfälle zurückzuführen, bei denen 119 Menschen schwer verletzt wurden. Zwölf Personen verunglückten tödlich. Erst dahinter kommen als Unfallursachen mangelnder Sicherheitsabstand (523 Unfälle mit 49 Schwerverletzten und einem Toten) sowie nicht angepasste Geschwindigkeit (439 mit 62 Schwerverletzten und zwölf Todesopfern). Das Mobiltelefon ist dabei besonders häufig der tatsächliche Grund.
Dabei ist die Lösung für mehr Sicherheit einfach und liegt vor allem viel näher, als die meisten glauben. Die ASFINAG betreibt entlang der mehr als 2250 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen 59 eigene Rastplätze und 108 Parkplätze. Dazu kommen noch 89 Raststationen mit Tankstellen und Restaurants mit ausreichend Parkplätzen. Im Durchschnitt steht also alle neun Kilometer eine Rastmöglichkeit zur Verfügung. Bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h sind das im Durchschnitt nur knapp vier Minuten, die man zu einem „Park & Write“-Platz benötigt, um gefahrlos Nachrichten lesen oder schreiben zu können, zu telefonieren, das Navi zu programmieren oder auch den passenden Radiosender einzustellen.
Vor allem das Mobiltelefon ist mittlerweile ständiger Begleiter am Steuer, wie eine IFES-Umfrage im Auftrag der ASFINAG im Rahmen der Kampagne „Park & Write“ ergab. Dass die Botschaften der Kampagne ihre Wirkung nicht verfehlt haben, zeigt jetzt die zweite IFES-Umfrage, die so genannte Wirkungsmessung.
Die wesentlichsten Ergebnisse:
Mehr als 800 Personen wurden befragt, von zwei Dritteln der Befragten wurde die Kampagne wahrgenommen, überdurchschnittlich stark von jungen Fahrerinnen und Fahrern bis 29 Jahre.
Vor der Kampagne gaben 38 Prozent der Befragten an, auf der jüngsten längeren Fahrt eine Pause gemacht zu haben, nach der Kampagne waren das 47 Prozent.
Nur noch 22 Prozent gaben an, eine Pause zu machen, sei mühsam, nur um Nachrichten zu checken. Zuvor waren es 28 Prozent.
Besonders erfreulich ist es, dass viele der Befragten in Summe ein „entspannteres“ Verhältnis zum Handy während einer Autofahrt entwickelt haben. Vor Start der Kampagne gaben noch 41 Prozent an, Nachrichten auf dem Handy möglichst rasch checken zu wollen. Bei der zweiten Umfrage hatten nur noch 24 Prozent dieses gefährliche Verlangen.
Auch die eingesetzten Werbemittel der Kampagne kamen gut an. Die Sprüche auf den Textanzeigen („Du bist jetzt auch ohne Handy mobil“, „Wer fährt gerade, wenn du schreibst?“) haben die Hälfte aller Befragten sehr zum Nachdenken angeregt. Plakate, Radiospots und die Brückentransparente fanden jeweils mehr als 40 Prozent sehr oder eher einprägsam.
„Mit unserer Kampagne ist es uns sehr gut gelungen, unsere Kundinnen und Kunden auf die Gefahr der Handynutzung während der Fahrt aufmerksam zu machen. Weniger Ablenkung bedeutet weniger Unfälle, weniger dadurch verursachtes Leid und damit mehr Sicherheit auf unseren Autobahnen“, sagt Vorstand Hartwig Hufnagl. Mit der Kampagne haben wir nicht nur viele Fahrerinnen und Fahrer zum Nachdenken angeregt, sondern eine echte Verhaltensänderung bewirkt – es bleiben tatsächlich mehr Menschen stehen, um auf Handynachrichten zu antworten.“
Petra Mödlhammer, Leiterin Konzernkommunikation und Marketing bestätigt: „Die Message war klar und ist angekommen: Es sind immer nur ein paar Minuten bis zum nächsten Rastplatz. Es zahlt sich also gar nicht aus, sein Leben für einen unnötigen Blick aufs Handy zu riskieren.“
Einsatzkräfte der Feuerwehr retteten eine 74-Jährige am Donnerstagnachmittag in St. Barbara im Mürztal aus ihrer brennenden Küche. Die Frau wurde mit einer Rauchgasvergiftung ins LKH Mürzzuschlag verbracht.
Eine aufmerksame vorbeifahrende Fahrzeuglenkerin alarmierte in den Donnerstag Nachmittagsstunden die Einsatzkräfte, da sie eine starke Rauchentwicklung aus einer Wohnung wahrnehmen konnte. Die Feuerwehren Wartberg und Mitterdorf waren gemeinsam mit der Rettung im Einsatz. Eine Nachbarin löschte den Brand. Einsatzkräfte der Feuerwehr retteten die Frau kurz darauf aus der Wohnung. Die 74-Jährige wurde mit dem Verdacht auf eine leichte Rauchgasvergiftung ins LKH Mürzzuschlag verbracht. Die Brandursache ist noch Gegenstand der Ermittlungen.
Am Donnerstagnachmittag kam es auf der L118 zu einem Verkehrsunfall bei dem sich ein Motorradlenker tödliche Verletzungen zuzog.
Am späten Nachmittag, gegen 18:00 Uhr kam es auf der Landesstraße von der Passhöhe Semmering kommend, in Fahrtrichtung Mürzzuschlag zu einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Motorrad. Der 43-jährige Motorradlenker aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag kollidierte, aus noch ungeklärter Ursache, mit einem abbiegenden Pkw. Trotz sofort eingeleiteten Erste-Hilfe Maßnahmen durch Zeugen und darauffolgender, notfallmedizinischer Versorgung der Einsatzkräfte, verstarb der Steirer noch an der Unfallstelle.
Die 39-jährige Pkw-Lenkerin und ihre 11-jährige Tochter, welche sie im Auto befand, blieben bei dem Unfall unverletzt. Die Freiwillige Feuerwehr Steinhaus am Semmering war mit vier Fahrzeugen und 15 Feuerwehrleuten im Einsatz.
Transgourmet ruft im Namen des Unternehmens Frobella BV das Produkt Mozzarella Premium gerieben 40% FiT 2 kg mit MHD 23.10.2024 zurück. Es ist aufgrund der aufgeblähten Packung und des sehr hohen Gehalts an Hefen gesundheitsgefährdend.
Es wird davon abgeraten, das Produkt zu verzehren.
Die betroffenen Produkte wurden in allen Verkaufsstellen gesperrt und aus dem Verkauf genommen. Die Produkte können von den Konsument:innen an allen Verkaufsstellen, auch ohne Vorlage des Kassabons, zurückgegeben werden. Den Kaufpreis bekommen sie zurückerstattet.
In den Montag Nachmittagsstunden kam es in einem Haus zu einem Gewaltverbrechen, dabei kam ein 36-jähriger Mann ums Leben. Der 14-jährige Bruder des Opfers gilt als Tatverdächtiger. Die mutmaßliche Tatwaffe wurde sichergestellt. Der 14-Jährige ist umfassend geständig.
Die Rettung setzte die Landesleitzentrale der Polizei kurz nach 13.30 Uhr darüber in Kenntnis, dass Einsatzkräfte in einem Wohnhaus eine leblose Person vorgefunden hätten. Aufgrund der Verletzungen gehe man von einer Straftat aus. Mehrere Streifen der Polizei begaben sich umgehend zum Tatort. Zeitgleich wurde eine Alarmfahndung ausgerufen.
Alarmfahndung
Ersten Ermittlungen zufolge gelang es, eine Täterbeschreibung des möglichen Tatverdächtigen zu eruieren. Bereits kurze Zeit darauf konnten Polizisten der Polizeiinspektion Kapfenberg und eine Diensthundestreife (Tasso Nord) den 14-Jährigen in der Nähe des Tatortes festnehmen. Die mutmaßliche Tatwaffe (eine „Deko“ Axt) wurde in seinem Rucksack sichergestellt.
Ermittlungen zum Tatverdacht
Die Staatsanwaltschaft Leoben und Ermittler des Landeskriminalamtes (Ermittlungsbereiche Tatort und Leib/Leben) führten am Tatort die ersten Ermittlungen. Ein Sachverständiger der gerichtlichen Medizin wurde den Erhebungen hinzugezogen.
Umfassend geständig
Der Verdächtige konnte in der Nacht auf Dienstag, 17. September 2024, im Beisein eines Rechtsbeistandes zum Tatverdacht vernommen werden. Der 14-Jährige zeigte sich umfassend geständig. Demnach gab der Jugendliche an, seinen Bruder aufgrund eines bereits länger schwelenden Streites mit der Tatwaffe attackiert und schließlich getötet zu haben.
Ermittlungen dauern an
Die Staatsanwaltschaft Leoben ordnete die Obduktion des 36-Jährigen an. Der 14-Jährige wird noch heute in die Justizanstalt Leoben überstellt werden. Das Geständnis des Verdächtigen wird nun überprüft und ist auch weiterhin Gegenstand laufender Ermittlungen.
Am Sonntag wurde in Thörl aufgrund von Hochwasser Zivilschutzalarm ausgelöst.
Aufgrund der kräftigen Niederschläge und der damit verbundenen Überschwemmungen und drohenden Vermurungen wird für die Gemeinde Thörl der Zivilschutzalarm ausgelöst.
Die Einsatzkräfte rufen die Bevölkerung von Thörl auf, zu Hause zu bleiben, höher gelegene Räume aufzusuchen und Keller und Tiefgaragen zu meiden. Bei Überflutung soll man im Keller keinesfalls mit Strom hantieren, bei Stromausfällen wegen Unfallgefahr keinesfalls im Dunklen mit einer Taschenlampe in den Keller gehen. Weiters zu meiden sind Unterführungen oder Straßen – hier besteht auch die Gefahr von offenen Kanaldeckeln; Bach- und Flussufer sind unbedingt zu meiden. Die kürzlich präsentierte Warn SMS der LWZ Steiermark kam hier bereits vorbildlich zum Einsatz.
Details der Warnungen sowie Änderungen der Warnsituation können auf der Homepage der GeoSphere Austria unter der Adresse https://warnungen.zamg.at/ abgerufen werden.
Info Zivilschutzverband: https://stzsv.at/selbstschutz-hochwasser.html
ASFINAG zum internationalen Tag der Ersten Hilfe: Tipps, wie sicheres und rasches Helfen auf der Autobahn gelingt
Der 14. September 2024, steht wieder unter dem internationalen Motto „Tag der Ersten Hilfe“. Dieser spezielle Tag soll in vielen Ländern bei den Menschen mehr Bewusstsein für die grundsätzliche Erste-Hilfe-Leistung im Notfall schaffen und so die fachgerechte, oft lebensentscheidende Nothilfe von Hilfs-Organisationen unterstützen. Auch für die ASFINAG ist Erste Hilfe ein wesentliches Thema. Schließlich ist Verkehrssicherheit auf Autobahnen und Schnellstraßen Teamwork zwischen Mobilitätspartner und den Verkehrsteilnehmenden.
Keine Scheu - man kann nichts falsch machen!
Auch wenn für viele der Erste-Hilfe-Kurs im Zuge der Führerscheinprüfung schon länger zurückliegt - wichtig ist: Man kann nichts falsch machen, außer nicht zu helfen. Denn: Erste Hilfe-Leistung ist Pflicht!
Die ASFINAG hat deswegen ein paar Tipps parat:
Besonders wichtig! Kommt es auf Autobahnen und Schnellstraßen zu stockendem Verkehr, sind alle Verkehrsteilnehmenden verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Auch bevor der Verkehr stillsteht oder ein Einsatzfahrzeug sichtbar ist. Mehr zum Thema Rettungsgasse und wie sie gebildet werden muss: https://www.asfinag.at/verkehr-sicherheit/verkehrsmanagement/rettungsgasse/
Bei einem Unfall auf der Autobahn ist rasches Handeln angesagt, denn die Gefahr durch den schnell fahrenden Verkehr ist hier besonders groß. Daher vorab wichtig: das Absichern der Unfallstelle:
Warnblinker einschalten
Warnweste vor dem Verlassen des Autos anziehen
Warndreieck aufstellen
Notruf absetzen - am besten über die Notrufsäulen direkt an der Strecke. Damit wird der Standort des Unfalls sofort lokalisiert. Notrufe mit dem Handy klappen am schnellsten, wenn die bekannten Notruf-Nummern als Kurzwahlen im Gerät bereits voreingespeichert sind.
Erste Hilfe leisten: Dazu zählen alle lebensrettenden Handlungen, die ein:e Ersthelfer:in an verletzten Personen durchführen kann: sei es die Stillung von Blutungen, die stabile Seitenlage oder auch die Wiederbelebung. Dafür ist es empfehlenswert, alle paar Jahre einen Auffrischungskurs bei Rettungsorganisationen wie dem Österreichischen Roten Kreuz oder dem Samariterbund Österreich zu machen.
Sicher unterwegs mit den ASFINAG-Notrufeinrichtungen
Die ASFINAG stellt Notrufeinrichtungen auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen sowohl entlang der Strecke (im Tunnel und im Freiland) als auch auf den 59 ASFINAG-Rastplätzen zur Verfügung. Zusätzlich stehen auf einem Großteil der von der ASFINAG betriebenen Rastplätzen Defibrillatoren zur Verfügung. Sobald diese aktiviert werden, erfolgt auch die Aktivierung einer Sprech- und Videoverbindung zur zuständigen Verkehrsmanagement-Zentrale. Die Benutzung der Defis ist außerdem vor Ort in einfachen Schritten genau beschrieben.
Notrufsäulen sind auf der Fahrbahn immer mit einer Pannenbucht kombiniert und im Freiland stets paarweise gegenüberliegend angebracht. Damit wird verhindert, dass jemand - etwa in Panik - die Autobahn überquert. Alle diese Einrichtungen sind direkt mit den ASFINAG-Verkehrsmanagement-Zentralen oder den zuständigen Tunnelwarten verbunden, die an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr besetzt sind. Der letzte Stand der Technik ist dabei unabdingbar. Und deshalb rüstet die ASFINAG alle Notruf-Anlagen laufend auf. Ist ein Streckenabschnitt ohne direkte Stromversorgung, werden die Notrufeinrichtungen über Solarstrom versorgt und der Notruf erfolgt über das GSM-Netz.
Parallel dazu verbessert die ASFINAG auch laufend die Kommunikation bei schweren Vorfällen im Tunnel. Im Extremfall erfolgen innerhalb von Tunnelanlagen Infoweitergaben direkt in das Autoradio. Diese beinhalten in erster Linie die Info, wie sich die Verkehrsteilnehmenden in der aktuellen Situation verhalten sollen. Diese Informationen erfolgen in Deutsch und Englisch.
Der Mobilitätsclub ÖAMTC rät zu entsprechender Bereifung, Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen aktuell nicht strafbar
In den kommenden Tagen muss in manchen Teilen des Landes vermehrt mit Schneefall und winterlichen Fahrbahnverhältnissen gerechnet werden. "Auch, wenn die situative Winterreifenpflicht erst am 1. November beginnt, kann es durchaus notwendig sein, bereits jetzt auf Winterreifen umzusteigen", stellt ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf klar und empfiehlt, den Wetterbericht genau im Auge zu behalten. Wolf führt weiter aus: “Es ist nicht strafbar, außerhalb der Winterreifenpflicht, auch bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, mit Sommerreifen zu fahren. Allerdings kann die Polizei Zwangsmittel anwenden und jene, die eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, an der Weiterfahrt hindern.”
Ist man mit Sommerreifen unterwegs und plötzlich mit winterlichen Fahrbahnverhältnissen konfrontiert, gibt es laut Wolf auch die Möglichkeit "Schneeketten an der Antriebsachse zu montieren". Aber Vorsicht: "Sobald die schneebedeckte Fahrbahn endet, müssen die Ketten wieder abgenommen werden", erklärt Wolf.
Sommerreifen und Schneefahrbahn: Was sagt die Versicherung?
"Verursacht ein Fahrzeug mit Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn einen Unfall, hat die Haftpflichtversicherung für Schäden anderer aufzukommen", stellt Wolf klar. Etwas komplizierter stellt sich die Rechtslage bei der Kaskoversicherung dar. Die Kaskoversicherung kann dem:der Lenkenden des sommerbereiften Pkw eine Zahlung wegen "grober Fahrlässigkeit" ablehnen, insbesondere wenn weitere Umstände (z. B. überhöhte Geschwindigkeit, Telefonieren mit dem Handy) dazukommen. "Ob die Kaskoversicherung dann schlussendlich zahlt, ist eine Einzelfallentscheidung, bei der alle Umstände betrachtet werden", so Wolf.
Auf Straßensperren und Schneekettenpflicht achten
Aufgrund der Wetterlage können die Behörden jederzeit eine Straßensperre, etwa wegen Lawinengefahr, oder Schneekettenpflicht verordnen. "Wer diese Anordnungen missachtet, muss mit empfindlichen Verwaltungsstrafen rechnen. Kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden, greift das gerichtliche Strafrecht", stellt Wolf abschließend klar.
Mit einer landesweiten Schwerpunktwoche startet die steirische Polizei in das neue Schuljahr. Im Fokus steht dabei die Sicherheit am Schulweg, aber auch die Kontrolle von Sicherheitsgurt und Rückhalteeinrichtungen im Straßenverkehr.
Statistiken zeigen klar: Das Risiko tödlicher Verletzungen bei einem Verkehrsunfall ist ohne Sicherheitsgurt um bis zu zehn Mal höher, als mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen. So zeigen Untersuchungen, dass ein Anprall mit 50 km/h ohne Gurt etwa so ist, wie ein Sprung aus zehn Metern Höhe. Dabei wird eine ungesicherte Person bei einem 50 km/h-Frontalaufprall mit dem 30-fachen ihres Körpergewichts nach vorne geschleudert. Experten gehen zudem davon aus, dass 44 Prozent aller ungesicherten Todesopfer im Straßenverkehr ihren Unfall mit Sicherheitsgurt überlebt hätten.
Kontrollen in allen Bezirken
Mit einer landesweiten „Schwerpunktwoche Rückhalteeinrichtungen“ von 9. bis 15. September 2024 will die Polizei daher vor allem zu Schulbeginn sämtliche Verkehrsteilnehmer auf die genannten Gefahren sensibilisieren. Denn auch wenn die Sicherungsquote von Kindern grundsätzlich hoch ist, werden häufig fehlerhafte Sicherungen festgestellt. So zählen ein falscher bzw. zu locker sitzender Gurtverlauf oder ein eingeschalteter Airbag bei Verwendung einer Babyschale am Beifahrersitz zu den häufigsten Fehlern. Begründet werden derartige Sicherungsfehler oftmals mit Zeitmangel, Stress oder sogar fehlendem Willen des Kindes. Und auch Schultaschen sollten – trotz wieder einkehrendem Alltagsstress und im Sinne der Sicherheit des eigenen Kindes – niemals während der Fahrt am Rücken von Kindern getragen werden.
Von Strafen bis zum Vormerkdelikt
Neben einer Bewusstseinsbildung zum Schulanfang drohen im Falle festgestellter Übertretungen auch empfindliche Strafen bei nicht korrekt verwendeten Rückhalteeinrichtungen. Diese führen vom Organmandat vor Ort für das Nichtverwenden eines Sicherheitsgurtes (€ 50.-) bis hin zu Anzeigen, Verwaltungsstrafen und auch Vormerkungen im Vormerksystem („Punkteführerschein“) – insbesondere bei Übertretungen in Sachen unzureichender Kindersicherung. Kontrolliert wird vor allem im Umkreis von diversen Bildungseinrichtungen sowie im Rahmen der ab sofort wieder startenden Schulwegsicherung durch steirische Polizistinnen und Polizisten.
Weitere Informationen und rechtliche Bestimmungen zum Thema Kindersicherung finden Sie hier:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/kfz/10/Seite.063800.html
Freitagabend kam es auf der S6 bei Krieglach zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 81-jähriger Lenker geriet während eines Überholmanövers ins Schleudern, überschlug sich mehrmals und wurde lebensgefährlich verletzt.
Gegen 20.15 Uhr lenkte ein 81-Jähriger aus dem Bezirk Oberpullendorf seinen Pkw auf der S6 von Bruck an der Mur in Richtung Mürzzuschlag. Zur gleichen Zeit war ein 41-Jähriger aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag mit seinem Firmenfahrzeug ebenfalls auf derselben Strecke unterwegs. Im Zuge eines Überholmanövers kam es zu einer Berührung der beiden Fahrzeuge.
Das Fahrzeug des 41-Jährigen prallte links gegen die Betonleitwand, während das Fahrzeug des 81-Jährigen ins Schleudern geriet, sich mehrfach überschlug und schließlich auf den Rädern zum Stillstand kam. Der 81-Jährige wurde im Fahrzeug eingeklemmt und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber C17 ins LKH Graz geflogen. Der 41-Jährige wurde ebenfalls verletzt und von der Rettung in das LKH Bruck an der Mur gebracht.
An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden. Die S6 war in Fahrtrichtung Wien vom Unfallzeitpunkt bis 22.30 Uhr gesperrt. Die Bergungs-, Absicherungs- und Aufräumarbeiten wurden von der Feuerwehr Krieglach sowie vom Streckendienst der ASFINAG durchgeführt.
Rewe ruft im Namen der Wiesbauer Gourmet Gastro GmbH das Hofstädter Rindsgulasch Sous-Vide 280 g zurück. Im Zuge einer Routineuntersuchung wurde beim betroffenen Produkt ein unbeabsichtigter Eintrag des Allergens Gluten nachgewiesen.
Da das Produkt glutenfrei ausgelobt wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine potenzielle Gesundheitsgefährdung für Personen, die allergisch oder empfindlich auf Gluten reagieren, besteht. Daher wird diesen Gluten-sensiblen Verbrauchergruppen vom Verzehr des genannten Produkts mit den betroffenen Mindesthaltbarkeitsdaten und der genannten Losnummer abgeraten.
Der Warenbestand des betroffenen Produkts wurde aus dem Verkauf genommen. Betroffene Produkte, die bereits erworben wurden, können ab sofort auch ohne Kassenbon retourniert werden. Bei Rückfragen können sich betroffene Kunden an die Wiesbauer Gourmet Gastro GmbH unter Tel-Nr. +43 (0) 2276 66 66 939 (Mo bis Do 07:00 – 16:00, Fr 07:00 – 13:00) oder per Mail an produktrueckruf@wiesbauer.at wenden.
Mit einer groß angelegten Einsatzbesprechung stellten sich am Dienstag rund 270 Polizistinnen und Polizisten des „Einsatzabschnitts Verkehr“ auf die diesjährige AIRPOWER24 ein.
Bereits seit rund einem Jahr laufen die Vorbereitungen für die größte Airshow Europas am 6. und 7. September 2024 in Zeltweg – auch bei der Polizei. Wie bei der letzten Flugshow vor zwei Jahren, werden auch im heurigen Jahr seitens des Veranstalters wieder an die 300.000 Besucher im Aichfeld erwartet. „Bei derartigen Menschenmassen zur selben Zeit am selben Ort und zeitgleich begrenzt verfügbarer Infrastruktur sind Staus und Verzögerungen einfach vorprogrammiert. Das kann selbst das weltbeste Verkehrskonzept nicht gänzlich verhindern“, waren sich Oberst Kurt Lassnig (LVA Steiermark) und Oberst Peter Braun (Österr. Bundesheer) im Vorfeld des Großevents unisono einig. Mit rund 270 Polizistinnen und Polizisten aus dem gesamten Bundesland leitet Lassnig als oberster Verkehrspolizist der Steiermark den personell größten Einsatzabschnitt der Exekutive bei der diesjährigen AIRPOWER. Dabei steht er und sein gesamtes Führungsteam im engen Austausch mit dem Veranstalter und diversen Behörden, um die An- und Abreise unter den bestehenden Voraussetzungen bestmöglich zu gewährleisten.
Erfahrenes Team – Neues Verkehrskonzept
Gemeinsam mit Polizei, externen Verkehrsexperten und der ASFINAG hat eine Projektgruppe des Bundesheeres nach dem Ansturm auf die AIRPOWER22 für das heurige Jahr ein neues Verkehrskonzept erarbeitet. Dabei stehen vor allem erhöhte Kapazitäten beim öffentlichen Verkehr zur Verfügung. So bringen etwa eigene Buslinien mit Zustiegsmöglichkeiten in ganz Österreich sowie ÖBB-Sonderzüge von Villach, Salzburg, Linz und Wien die Flugbegeisterten ins Murtal. Gratis AIRPOWER-Shuttles zum Veranstaltungsgelände (und retour) stehen direkt an den Endbahnhöfen sowie den Parkflächen bereit. Sogar der Bahnsteig am Bahnhof Zeltweg wurde für diesen Zweck vergrößert, um mehr Fahrgäste in kürzerer Zeit transportieren zu können. Für die dennoch zahlreich erwarteten Pkw und Busse wurden in der gesamten Region Parkflächen angemietet. Von dort bringen Busshuttles die Luftfahrtbegeisterten direkt zum Veranstaltungsgelände. Frühzeitig und bereits im Voraus via Ö-Ticket (oeticket.com) erworbene Parktickets sparen zusätzlich Nerven und Zeit am Tag der Flugshows. Ein umfassendes Rahmenprogramm sowie adaptierte Lenkungsmaßnahmen von Besucherströmen sollen zudem für Entlastung der Verkehrssituation sorgen.
Busfahrer und Camper aufgepasst!
Auch für die bis zu 300 anreisenden Busse wird es eigene Parkflächen geben. Dabei wird insbesondere auf die aktuelle Totalsperre der B317/Friesacher Straße im Bereich Perchauer Sattel bei Neumarkt hingewiesen, welche nach den heftigen Unwettern nach wie vor aufrecht ist. Eine örtliche Umleitung für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen (z.B. Pkw) wurde über Mariahof bzw. Teufenbach eingerichtet. Anreisende Busse (über 7,5t) aus Villach bzw. Klagenfurt müssen allerdings großräumig in Richtung Zeltweg bzw. AIRPOWER ausweichen. Auch für die rund 1.000 Camper im unmittelbaren Bereich des Red Bull Rings(„Camping Blau“) gilt folgende Info: Eine Zufahrt über die Abfahrt „Knittelfeld West“ wird ausdrücklich empfohlen. Weitere Infos sowie FAQs zu An- bzw. Abreise gibt’s hier >> Anreise – AIRPOWER24 6.-7. Sept 24